MPU-Wissen · Cannabis

Cannabis und MPU: Grenzwerte, Mischkonsum mit Alkohol und nachvollziehbare Veränderung

Was die deutsche Rechtslage für Cannabis am Steuer bedeutet – und weshalb eine überzeugende Veränderung mehr umfasst als einen unauffälligen Messwert.

Von Petra Pinder, Praxis für Psychotherapie in Bad Schwalbach · Lesezeit: etwa 7 Minuten

Wer nach einer Fahrt unter Cannabiseinfluss Post von der Fahrerlaubnisbehörde erhält, braucht zunächst Klarheit: Geht es um einen Verkehrsverstoß, Zweifel an der Fahreignung oder bereits um eine angeordnete MPU? Diese Fragen haben unterschiedliche Voraussetzungen.

Dieser Beitrag erklärt die geltenden gesetzlichen Grundlagen und gibt Orientierung für die persönliche Aufarbeitung. Er bezieht sich auf Deutschland. Die konkrete behördliche Fragestellung und die Umstände des Einzelfalls bleiben entscheidend.

THC-Grenzwert und Fahrtüchtigkeit

§ 24a Absatz 1a StVG erfasst das Führen eines Kraftfahrzeugs ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Gemeint ist THC, nicht das Abbauprodukt THC-COOH. Der Grenzwert ist keine persönliche Zusicherung sicherer Fahrtüchtigkeit. § 24a StVG

Cannabis kann Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit und die Verarbeitung von Verkehrssituationen beeinträchtigen. Wie lange dies anhält, lässt sich aus dem subjektiven Gefühl allein nicht zuverlässig beurteilen. Eine pauschale Wartezeit gibt deshalb keine individuelle Sicherheit. BIÖG/drugcom: Fahrtauglichkeit

Wer wegen Alkohol oder anderer berauschender Mittel nicht sicher fahren kann, kann sich nach § 316 StGB strafbar machen; bei einer konkreten Gefährdung kommt § 315c StGB in Betracht. Dafür sind die Voraussetzungen des jeweiligen Straftatbestands maßgeblich. § 316 StGB, § 315c StGB

Cannabis und Alkohol – auch unter 0,5 Promille

§ 24a Absatz 2a StVG knüpft an mindestens 3,5 ng/ml THC im Blutserum an. Hinzu kommt Alkoholtrinken während der Fahrt oder der Fahrtantritt unter Alkoholwirkung. Eine zusätzliche Schwelle von 0,5 Promille nennt diese Regelung nicht.

Beispiel zur Einordnung: Bei 4,0 ng/ml THC und 0,2 Promille kann der Mischkonsumtatbestand erfüllt sein. Bei weniger als 3,5 ng/ml ist er allein damit nicht erfüllt; § 24c und die Strafvorschriften können dennoch relevant sein. Diese Beispiele sind eine Ableitung aus dem Gesetz, keine Einzelfallentscheidung. StVG

Medizinisch ist die Kombination besonders ungünstig: Schon geringe Alkoholmengen können die durch Cannabis verursachte Beeinträchtigung verstärken. Die Reihenfolge „erst trinken, dann kiffen“ oder umgekehrt schafft keine sichere Ausnahme. Wer beides konsumiert hat, sollte die Fahrt anders organisieren. BIÖG/drugcom: Alkohol und Cannabis am Steuer

Ein gemessener Alkoholwert unter 0,5 Promille beantwortet somit weder die Frage nach sicherem Fahren noch sämtliche rechtlichen Fragen.

Probezeit und unter 21 Jahren

§ 24c StVG gilt in der Probezeit oder vor dem 21. Geburtstag. Er untersagt Alkohol- oder THC-Konsum beim Führen eines Kraftfahrzeugs sowie den Fahrtantritt unter der jeweiligen Wirkung. Der allgemeine THC-Grenzwert ist hier keine Freigabe. § 24c StVG

Für bestimmungsgemäß eingenommenes, konkret verschriebenes medizinisches Cannabis bestehen gesetzliche Ausnahmen. Sie erlauben jedoch keine Fahrt bei fehlender Fahrtüchtigkeit. Änderungen der Behandlung gehören in ärztliche Hände. § 24a Absatz 4 und § 24c Absatz 3 StVG, Anlage 4 FeV, Nr. 9.6

Wann kommt eine MPU in Betracht?

§ 13a FeV unterscheidet mehrere Fälle:

  • Bei Tatsachen, die Cannabisabhängigkeit vermuten lassen, ist zunächst ein ärztliches Gutachten vorgesehen.
  • Eine MPU ist vorgesehen bei Anzeichen oder sonstigen Tatsachen für Cannabismissbrauch, bei wiederholten Verkehrsverstößen unter Cannabiseinfluss, nach einer Fahrerlaubnisentziehung aus den genannten Gründen oder zur Klärung, ob Missbrauch beziehungsweise Abhängigkeit beendet sind.
  • Ausschließliche Verstöße gegen § 24c StVG bleiben beim Wiederholungsfall nach § 13a Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b außer Betracht.

Ein erster Verstoß führt deshalb nicht allein aufgrund seiner Existenz automatisch zur MPU. Zusätzliche Tatsachen können die Missbrauchsfrage aber bereits beim ersten Vorfall aufwerfen. Auch Mischkonsum verlangt eine Prüfung des Gesamtbildes. § 13a FeV

Die Bußgeldentscheidung und die Frage nach längerfristiger Fahreignung sind zu unterscheiden. Bei zusätzlicher Alkoholproblematik können außerdem die Regeln des § 13 FeV einschlägig sein. § 13 FeV

Missbrauch, Abhängigkeit und Abstinenz

Anlage 4 FeV unterscheidet Cannabismissbrauch und Cannabisabhängigkeit. Verkehrsrechtlicher Missbrauch betrifft insbesondere die unzureichende Trennung zwischen Fahren und einem Cannabiskonsum mit nicht fernliegender verkehrssicherheitsrelevanter Wirkung. Bei Missbrauch oder Abhängigkeit fehlt die Fahreignung.

Nach beendetem Missbrauch kann Eignung wieder gegeben sein, wenn die Änderung des Konsumverhaltens gefestigt ist. Nach Abhängigkeit verlangt die Anlage, dass diese nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist. Anlage 4 FeV, Nr. 9.2.1–9.2.4

Daraus lässt sich keine einheitliche Nachweisdauer für alle Cannabisfälle ableiten. Welche Nachweise im eigenen Verfahren erforderlich und anerkennungsfähig sind, sollte vor Beginn eines Programms mit einer qualifizierten Begutachtungsstelle geklärt werden. Ein privates Konsumtagebuch oder die Teilnahmebescheinigung eines Onlinekurses ersetzt keine erforderlichen forensischen Abstinenznachweise.

Was eine tragfähige Veränderung ausmacht

Für die Aufarbeitung lohnt es sich, das frühere Verhalten konkret anzusehen: Wann wurde konsumiert? Welche Rolle spielten Stress, Schlaf, Gewohnheiten oder das soziale Umfeld? Wie kam es dazu, anschließend zu fahren? Was hat sich seitdem im Alltag tatsächlich verändert?

Ein tragfähiger Plan benennt konkrete Alternativen: sichere Heimfahrt vor dem Konsum organisieren, Schlüssel abgeben, mit Suchtdruck umgehen, riskante Situationen erkennen und Unterstützung nutzen. Entscheidend ist, dass die Veränderungen zur eigenen Geschichte passen und wiederholt gelebt werden. Einstudierte Formulierungen können diese Arbeit nicht ersetzen.

Wer Konsum reduzieren oder beenden möchte, findet im Sucht-Wissensartikel Informationen zu digitaler Selbsthilfe. Solche Angebote können ergänzen; sie garantieren weder Abstinenz noch eine positive MPU.

In meiner Praxis können wir Konsummuster, Belastungen und alltagstaugliche Veränderungen gemeinsam betrachten. Informationen zur allgemeinen Vorbereitung finden Sie im Artikel zur MPU-Vorbereitung. Für eine persönliche Anfrage nutzen Sie bitte die Kontaktseite.

Häufige Fragen

Bedeutet „Ich fühle mich nüchtern“, dass ich fahren kann?

Das eigene Gefühl ersetzt weder eine verlässliche Beurteilung der Fahrtüchtigkeit noch die rechtliche Prüfung. Organisieren Sie bei Unsicherheit eine andere Fahrtmöglichkeit.

Muss jeder Mensch mit Cannabiskonsum ein Jahr Abstinenz nachweisen?

Nein. Der in Anlage 4 genannte Regelfall eines Jahres betrifft die Wiedererlangung der Eignung nach Abhängigkeit. Eine individuelle Klärung ist erforderlich.

Ist ein Onlineprogramm zugleich MPU-Vorbereitung?

Das folgt aus seiner Bezeichnung nicht. Konsumhilfe, Behandlung, MPU-Vorbereitung und anerkannte Abstinenzkontrolle haben unterschiedliche Aufgaben.

Quellen und Aktualität

Stand der Quellenprüfung: 10. Oktober 2026. Grundlage sind die oben verlinkten amtlichen Gesetzestexte und Informationen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit. Allgemeine Information; bei einem konkreten Bescheid ist eine individuelle rechtliche Prüfung sinnvoll.